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Die Psychotherapeutische Sprechstunde

In der Psychotherapeutischen Praxis werden regelmässig Psychotherapeutische Sprechstunden angeboten.

Diese ist für gesetzlich Versicherte vor Beginn einer Psychotherapeutischen Behandlung notwendig aufzusuchen, bevor eine weitergehende ambulante psychotherapeutische Behandlung begonnen wird. Ausnahmen gibt es für Patientinnen und Patienten, die aufgrund einer psychischen Erkrankung in einer stationären Krankenhausbehandlung oder rehabilitativen Behandlung waren. Diese können ohne vorherige Sprechstunde mit probatorischen Sitzungen oder einer Akutbehandlung beginnen. Therapeutinnen und Therapeuten, die eine Genehmigung einer Kassenärztlichen Vereinigung besitzen, sind befugt und verpflichtet, psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten. Die psychotherapeutische Sprechstunde ermöglicht zeitnah einen niedrigschwelligen Zugang der Patientin oder des Patienten zur ambulanten Versorgung. Hier soll festgestellt werden, ob ein Verdacht auf eine seelische Krankheit vorliegt und weitere fachliche Hilfe notwendig wird. Dabei soll auch eine Beratung, Information, Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs, eine erste Diagnosestellung und dementsprechende Behandlungsempfehlung und sofern erforderlich eine kurze psychotherapeutische Intervention erfolgen.

Die psychotherapeutische Sprechstunde ist bei Erwachsenen in Einheiten von mindestens 25 Minuten bis zu sechsmal (insgesamt bis zu 150 Minuten) durchzuführen; bei Versicherten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bis zu zehnmal (insgesamt bis zu 250 Minuten). Vorgeschrieben sind mindestens 50 Minuten. Voraussetzung ist, dass die psychotherapeutischen Sprechstunden im persönlichen Kontakt zu der Patientin oder zum Patienten stattfinden. Bei Kindern und Jugendlichen können bis zu 100 Minuten der psychotherapeutischen Sprechstunden auch mit relevanten Bezugspersonen ohne Anwesenheit des Kindes oder des Jugendlichen stattfinden.

Direkt im Anschluss an die Sprechstunde kann sich bei Bedarf eine Akutbehandlung mit bis zu 24 Einzelsitzungen in Einheiten von 25 Minuten anschließen. Die psychotherapeutische Akutbehandlung ist auf eine kurzfristige Verbesserung der Symptomatik der Patientin oder des Patienten ausgerichtet.
Versicherte können sich direkt an Therapeutinnen oder Therapeuten oder an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden, eine Überweisung ist nicht nötig.

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